Bürgerinfo > Einsatzdienst > Aufgaben

Die Aufgaben der Feuerwehren

Der gesetzliche Auftrag

Die Aufgaben der öffentlichen Feuerwehren ergeben sich aus § 6 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG).

Danach haben die Feuerwehren im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).

Ausbildungs- und Übungsdienst

Die ständige Aus- und Weiterbildung ist unerlässlich für eine qualitativ hochwertige Arbeit der Feuerwehren. Genau das wird bei der Freiwilligen Feuerwehr Eschborn auch so praktiziert.

So gehört neben der Ausbildung am Ausbildungszentrum des Trägers des Main-Taunus-Kreises ebenfalls die Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule sowie die Standtortausbildung zu den "Qualitäts-Sicherungsmaßnahmen".

Einsatzdienst

Warum eine umfassende Ausbildung absolvieren, wenn die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht umgesetzt werden. Im Einsatzdienst zahlt sich das Erlernte aus. Hier sind Einstzsituationen aus verschiedenen Bereichen zu bewältigen:

Wenn Sie Mitglied der Einsatzabteilung oder des Vereins werden möchten ...

Ehrenamt.pdf

Die offizielle Broschüre zur ehrenamtlichen Tätigkeit in den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eschborn

486 K

Eintrittsformular.pdf

Der erste Schritt zu uns ... Das Eintrittsformular. Ausfüllen, Ausdrucken, Abgeben ...

54 K
© 2007-2012 Feuerwehren der Stadt Eschborn. Alle Rechte vorbehalten
 zuletzt geändert am 27.09.10
Druckausgabe erstellt am 20.05.2012 18:51 Uhr