Die Aufgaben der Feuerwehren
Der gesetzliche Auftrag
Die Aufgaben der öffentlichen Feuerwehren ergeben sich aus § 6 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG).
Danach haben die Feuerwehren im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
Ausbildungs- und Übungsdienst
Die ständige Aus- und Weiterbildung ist unerlässlich für eine qualitativ hochwertige Arbeit der Feuerwehren. Genau das wird bei der Freiwilligen Feuerwehr Eschborn auch so praktiziert.
So gehört neben der Ausbildung am Ausbildungszentrum des Trägers des Main-Taunus-Kreises ebenfalls die Ausbildung an der Hessischen Landesfeuerwehrschule sowie die Standtortausbildung zu den "Qualitäts-Sicherungsmaßnahmen".
Einsatzdienst
Warum eine umfassende Ausbildung absolvieren, wenn die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht umgesetzt werden. Im Einsatzdienst zahlt sich das Erlernte aus. Hier sind Einstzsituationen aus verschiedenen Bereichen zu bewältigen:
- Brandbekämpfung
- Technische Hilfeleistungen bei zum Beispiel Verkehrsunfällen, Türöffnungen
- Vorbeugender Brandschutz (
Brandschutzerziehung,
Brandschutzschulung)

